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HAUSORDNUNG

1 Allgemeines

1.1 Die Hausordnung dient der allgemeinen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Sie ist für alle Gäste verbindlich und setzt gegenseitige Rücksichtnahme und pflegliche Behandlung der Einrichtung voraus.

1.2 Mit dem Betreten des Betriebsgeländes, spätestens jedoch mit dem Kauf einer Eintrittskarte bzw. dem werden diese Hausordnung und alle weiteren zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Bestimmungen anerkannt.

1.3 Das Hausrecht wird durch die Betriebsleitung bzw. durch die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Bremer Bäder GmbH wahrgenommen, deren Anordnungen unbedingt zu befolgen sind. Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen, haften bei schuldhaftem Verstoß für Schäden und Reinigungskosten und können vorübergehend oder dauerhaft des Hauses verwiesen werden. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld.

1.4 Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesda¬tenschutzgesetzes, insbesondere von §4d, Abs. 6 und §6b, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

1.5 Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung Eissporthalle zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch die Bremer Bäder GmbH bzw. die Betriebsleitung erlaubt.

1.6 Die aktuellen Öffnungszeiten und Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben oder sind an der Kasse einsehbar.

2 Öffnungszeiten

2.1 Die Bremer Bäder GmbH bzw. die Betriebsleitung kann aus Sicherheitsgründen die Benutzung des Betriebes bzw. von Teilbereichen kurzfristig einschränken oder schließen und dieses per Aushang im Kassenbereich mitteilen. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.

2.2 Kassenschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten. Das Eis ist 10 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten zu verlassen.

3 Zutritt

3.1 Jeder Gast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsnachweises sein. Andernfalls wird bei Kontrollen eine Nachgebühr von 25,- Euro erhoben. Dem Badegast bleibt in diesem Fall der Nachweis gestattet, dass Aufwendungen bzw. ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger angefallen sind. Die Eintrittskarte berechtigen nur zum einmaligen Betreten der Eissporthalle innerhalb des bei der Buchung gewählten Zeitraums. Dies gilt nicht für Mehrfachkarten. Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen der Eissporthalle ihre Gültigkeit.

3.2 Für Kinder unter 6 Jahren ist die Begleitung eines volljährigen Aufsichtsperson erforderlich, ohne die sie das Gelände und Einrichtungen der Eisporthalle nicht betreten oder benutzen dürfen.

3.3 Jeder Gast erklärt sich mit etwaigen Personenkontrollen bei Zutritt der Eisporthalle. Personen, die sich einer Personenkontrolle verweigern kann der Zutritt zur Eislaufhalle verweigert werden.

3.4 Personen die sich nicht ohne fremde Hilfe fortbewegen können, ist die Nutzung der Eissporthalle nur mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

3.5 Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen:
– die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen,
– die Tiere mit sich führen
– die unter meldepflichtigen ansteckenden Krankheiten gem. § 34 Abs. 1 Infektionsschutz leiden.

4 Benutzung

4.1 Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass er sich selbst und andere nicht gefährdet oder belästigt. Rauchen (auch das Rauchen von E-Zigaretten) ist innerhalb des Gebäudes verboten.

4.2 Wir empfehlen, auf der Eisfläche das Tragen von Helm, Schutzausrüstung (Knie- und Ellenbogen) sowie festen Handschuhen.

4.3 Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den dafür vorgesehenen Bereichen verzehrt werden. Der Verzehr von Speisen und Getränken auf der Eisfläche und den Straf- bzw. Mannschaftsbänken ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.

4.4 Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt.

4.5 Das Mitführen von Waffen, Werkzeugen und gefährlichen Gegenständen (z.B. Glasflaschen oder andere Glasbehältnissen), Pyrotechnik (darunter fallen auch Wunderkerzen) ist nicht gestattet.

4.6 Die Nutzung von Kameras und Handys ist auf der Eisfläche nicht gestattet. Filmaufnahmen ohne Zustimmung der Betriebsleitung sind nicht gestattet.

4.6 Weiterhin ist untersagt:
– das Betreten der Eisfläche ohne Schlittschuhe oder während der Eisbereitung
– das Betreten von Betonflächen mit angelegten Schlittschuhen
– die Mitnahme von Spielgeräten, Rucksäcken, Kameras, Handys, Tablets o.ä. auf die Eisfläche
– das Sitzen und/oder Klettern auf den Banden
– das Hakenreißen („Kanadier“) – Löcher mit Schlittschuhen in das Eis treten
– das Kettenlaufen und/oder Laufen gegen die allgemeine Laufrichtung
– deutlich schnelleres Laufen als die allgemeine Eislaufbewegung
– die Benutzung von Schnelllaufschuhen während der öffentlichen Zeiten
– das Spielen von Eishockey und/oder das Benutzen von Pucks, Bällen o.ä. während der öffentlichen Zeiten
– das Mitbringen und Werfen von leicht brennbaren Gegenständen (Papier, Konfetti, etc.)
– die Verwendung von Laserpointern
– das Werfen von Schneebällen
– das Betreten der Straf- und Mannschaftsbänke außerhalb des Trainingsbetriebs.

5 Haftung

5.1 Die verschuldungsunabhängige Haftung der Eisporthalle und ihrer Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Die Eissporthalle haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen). Sie haftet hiervon abweichend auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht (sog. Kardinalspflichten), d.h. Pflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf die der Gast berechtigterweise vertraut. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht ein bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Eisporthalle oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.2 Die Eissporthalle stellt Garderobenschränke und Wertfächer zur Verfügung. Durch die Bereitstellung eines Garderoben und/oder Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt in der Verantwortung des Gastes, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere, die sie zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sicher aufzubewahren. Dem Gast wird grundsätzlich empfohlen keine Wertgegenstände mit in die Eissporthalle zu nehmen.

5.3 Bei Verlust von Schlüsseln ist vor Aushändigung der im abschließbaren Schrank verwahrten Gegenstände eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00 zu entrichten. Dem Badegast bleibt in diesem Fall der Nachweis gestattet, dass Aufwendungen bzw. ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger angefallen sind. In derartigen Fällen ist vor Aushändigung des Schrankinhaltes das Eigentum an den Gegenständen im Schrank nachzuweisen. Sofern der Schlüssel wiedergefunden wird und der Eissporthalle keine Kosten entstanden sind, wird die Gebühr erstattet.

5.4 Fundgegenstände sind an der Kasse oder bei der Betriebsleitung abzugeben. Sie werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen verwahrt.

6 Veranstaltungen sowie Anmietung/Überlassung von Eisfläche

Bei Veranstaltungen sowie Anmietung/Überlassung von Eisfläche an Dritte gelten zusätzlich die im Vertrag festgelegten Bestimmungen bzw. Nutzungsbeschränkungen.

7 Ausnahmen

Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Hausordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Hausordnung bedarf.

8 Gültigkeit

Diese Regelungen treten mit Aushang im Kassen- und/oder Eingangsbereich in Kraft und ersetzen alle vorherigen Fassungen.